RIU Uni KölnDas Rheinische Institut für Umweltforschung an der Universität zu Köln (RIU)
ist ein Kooperationspartner der Pollution-Info. Als weltweit führendes Institut auf dem Gebiet der atmosphärischen Umweltforschung, freuen wir uns sehr über diese starke Unterstützung.

Zur Planung einer zentralen Lüftungs- oder Klimaanlage auf Basis der neuen DIN EN 16798 Teil 3 von November 2017 (Nachfolgenorm zur DIN EN 13779 „Lüftung von „Nichtwohngebäuden“ von 2007) und gemäß der neuen Ausgabe der VDI 6022 Blatt 1 "Hygieneanforderungen an raumluft-technischen Anlagen und Geräte" von Januar 2018 gehört zwingend die Ermittlung des so genannten ODA-Werts (ODA = Outdoor Air). Dabei verweisen beide technischen Regeln auf die aktualisierten Schadstoffgrenzwerte der Weltgesundheitsorganisation WHO.  

Der ODA-Wert berücksichtigt in drei Kategorien ODA 1 (gut) bis ODA 3 (schlecht) die Außenluft-qualität am Standort des Gebäudes und hat einen direkten Einfluss auf die im RLT-Gerät einzusetzenden Luftfilter. Dabei gilt: Je schlechter die Außenluftqualität ist und je besser die Raumluftqualität IDA (IDA= Indoor Air) sein soll, umso aufwändiger muss die Außenluft gefiltert werden. Somit ist der ODA-Wert eine wichtige Größe bei der Auslegung einer RLT-Anlage, da durch die einzusetzende Filterqualität auch die Energieeffizienz der Anlage beeinflusst wird.

Das Problem bei der Angelegenheit ist jedoch: Wie kommt der Fachplaner an einen „belastbaren“ ODA-Wert 1, 2 oder 3? Zu dessen Berechnung benötigt man für den Gebäudestandort Angaben zu folgenden Luftschadstoffen:

  • SO2: Angabe als Jahresmittelwert und als Höchstwert über 24 Stunden
  • NO2: Angabe als Jahresmittelwert und als Höchstwert über 1 Stunde
  • Ozon: Angabe als Jahresmittelwert und als Höchstwert über 8 Stunden
  • Feinstaub PM10: Angabe als Jahresmittelwert und als Höchstwert über 24 Stunden
  • Feinstaub PM2.5: Angabe als Jahresmittelwert und als Höchstwert über 24 Stunden

Solche Daten stehen aber (frei zugänglich) nirgends zur Verfügung. Anschließend sind diese Schadstoffwerte mit den vorgegebenen Grenzwerten der WHO zu vergleichen. Und aus diesem Vergleich ergibt sich letztlich der ODA-Wert wie folgt:

  • ODA 1 gilt, wenn alle WHO-Grenzwerte unterschritten werden.
  • ODA 2 gilt, wenn alle Luftschadstoffe unterhalb eines Wertes „1,5 x WHO-Grenzwert“ liegen.
  • ODA 3 gilt, wenn auch nur einer der Luftschadstoffe über dem Wert „1,5 x WHO-Grenzwert“ liegt.

Wie man sieht, ist die Ermittlung des ODA-Wertes eine recht komplexe Sache – die aber nun durch das Angebot deutlich vereinfacht wird.

Pollution-Info liefert Ihnen in Kooperation mit der cci Dialog GmbH für den exakten Gebäudestandort die ODA-Berechnungen. Aus über 13 Mio. Datensätzen generieren wir die Berechnung. Der Preis für eine Erstauskunft der ODA-Berechnung beträgt 179 € zzgl. MwSt. pro Anfrage. Auf eine ausführliche Herleitung und Dokumentation des ODA-Werts wird in dieser Phase noch verzichtet. Erhält der Planer nach der Angebots- und Wettbewerbsphase später tatsächlich den Auftrag, kann er die ausführliche ODA-Dokumentation für 499 € zzgl. MwSt. bestellen und diese seiner Gesamt-Planungsdokumentation beilegen.

Wie erhalte ich den ODA Wert?
Wer sich als Fachplaner bislang scheute, bereits während der Angebotsphase und der Erstkonzeption eines Lüftungsprojektes 499 € für die ausführliche Dokumentation eines ODA-Wertes auszugeben, für den gibt es eine neue Lösung:
Die Erstauskunft zu einem ODA-Wert, der die Außenluftqualität am Standort des Projekts beschreibt, wird bereits wenige Stunden nach Anfrage per Email übersendet. Auf eine ausführliche Herleitung und Dokumentation des ODA-Werts wird in dieser Phase noch verzichtet. Erhält der Planer nach der Angebots- und Wettbewerbsphase später tatsächlich den Auftrag, kann er die ausführliche ODA-Dokumentation nachbestellen und diese seiner Gesamt-Planungsdokumentation beilegen.

Anmerkung:
Die einfache sowie erweiterte Erstauskunft ersetzt NICHT die benötigte Dokumentation.

Zitat aus der DIN EN 13779 (nicht mehr gültig, jetzt 16798-3):
Die hier abgebildeten ODA Werte dienen lediglich der Erstauskunft.
DIN EN 13779 Absch. 5.2: "Für die Planung ist eine Beschreibung der Umwelt-/Umgebungseinflüsse […] zu beschaffen.
Die gewünschten Ergebnisse, die zum Zeitpunkt der Übergabe und während des Normbetriebs erforderlich sind, müssen […] angegeben und dokumentiert werden."